Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs: 73 Verbände fordern Bundestagsabgeordnete zur Unterstützung auf
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Eine breite Allianz aus 73 Verbänden hat am 28. November 2024 einen gemeinsamen Appell an die Abgeordneten der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag veröffentlicht. Darin fordern sie die Parlamentarier*innen auf, den interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu unterstützen, den 236 Abgeordnete vor wenigen Wochen eingebracht hatten.
Der Gesetzentwurf sieht vor:
- Frühe Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche sollen rechtmäßig werden und außerhalb des § 218 StGB geregelt werden. Schwangere stehen nicht länger unter Strafandrohung.
- Der Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch ist im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln.
- Schwangerschaftsabbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren sind weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt.
- Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch.
- Die Beratungspflicht bleibt bestehen. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch entfällt.
Hier die Pressemitteilung mit Verbändezitaten.