Die Forderung nach Trennung von Staat und Kirche ist eines der Kernthemen des Bundes für Geistesfreiheit München. Mit folgenden Aktivitäten und Aktionen versuchen wir dem Nachdruck zu verleihen:
 
 
Tanzverbot an Karfreitag, Feiertagsgesetz in Bayern, Heidenspaß-Party

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 7. Oktober 2016, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München, der sich nach dem Verbot seiner "Heidenspaß-Party im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.
Seit dem Urteil der Richter in Karlsruhe sind an Karfreitag Ausnahmen möglich, wenn Heidenspaß-Partys und Freigeister-Tanzveranstaltungen Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum sind. Das haben wir uns nicht zweimal sagen lassen. Hier weiterlesen ...


Klage gegen "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung

Am 24. April 2018 beschloss das bayerische Kabinett die sogenannte Kreuzpflicht: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten in Bayern und Deutschland anzubringen."
Der Bund für Geistesfreiheit München sieht in dem Beschluss einen Verstoß gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Religion oder Glaubensüberzeugung identifizieren. Sowohl deutsches Grundgesetz (Art. 4 Abs 1) als auch Bayerische Verfassung (Art. 107) verpflichten den Staat zur Religionsfreiheit und Neutralität. Und in Art. 142 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung heißt es, dass in Bayern keine Staatskirche besteht. Wir halten den Kreuzbeschluss daher für verfassungswidrig und haben am 5. Oktober Klage vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht. 
Am 27. Mai 2020 gab es vor Gericht einen ersten Erfolg zu vermelden. Unter anderem hatte das Gericht festgestellt, dass der "Kreuzerlass" einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt und dass dieser "gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren." Hier weiterlesen ... 


Kunstpreis "Der Freche Mario" und Gedenken an "Charlie Hebdo"

Obwohl die Kunstfreiheit laut Art. 5 Abs. 3 GG ein Grundrecht ist, müssen auch hierzulande Karikaturisten und andere Kunstschaffende den sog. Blasphemie-Paragrafen, § 166 STGb ("Beschimpfung" von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften), fürchten. Die Forderung nach Abschaffung des § 166 unterstützt der bfg München seit 2008 mit der alle zwei Jahre stattfindenden Ausschreibung des Kunstpreises Der Freche Mario, der alle Künstler ermutigen möchte, sich mit den sog. ewig währenden religiösen Wahrheiten und Autoritäten zu befassen. Er zeichnet Kunstwerke aus, die sich mit Glauben und Religion, Kirche und Klerus auseinandersetzen und ist mit 3.000 Euro dotiert. Hier weiterlesen ...


Bund für Geistesfreiheit München fordert Ende der historischen Staatsleistungen an Kirchen

Die beiden großen Kirchen haben in Deutschland von 1949 bis 2020 ca.19 Milliarden Euro an sogenannten historischen Staatsleistungen erhalten, in Bayern sind es fast 4 Milliarden Euro. 2020 zahlte der Freistaat an die katholische und evangelische Kirche knapp 100 Millionen Euro, für ganz Deutschland beliefen sich die Zuwendungen auf insgesamt ungefähr 570 Millionen. Das belegen die Recherchen der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union.
Bei den historischen Staatsleistungen geht es nicht um Zahlungen des Staates, die z.B. für den Betrieb von Kindergärten, Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen an Caritas oder Diakonie geleistet werden, sondern sie stehen den Kirchen ohne Zweckbindung zur freien Verfügung. So verwendet beispielsweise die katholische Kirche in Bayern einen Großteil der Gelder für das Personal der bayerischen Erzdiözesen - einschließlich der Jahresrenten für Erzbischöfe und Bischöfe -, für die Besoldung der Seelsorgegeistlichen sowie für Pensionen. Hier weiterlesen ...


 
Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks fest in Gottes Hand
 
Der Bund für Geistesfreiheit München kritisiert die Zusammensetzung des Rundfunkats, fordert eine Reform des zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremiums und die überfällige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten. Hier weiterlesen ...


Ethikunterricht für alle

Der Bund für Geistesfreiheit München setzt sich für einen Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ein. Der Unterricht sollte sich mit Philosophie, Religionskunde, Weltanschauungslehre, Naturwissenschaften sowie Menschenrechte beschäftigen, wichtige Werte und Normen vermitteln und aktuelle gesellschaftliche Fragen diskutieren. Hier weiterlesen ...


GEZ - Gebührenfreiheit für Gott

Michael Wladarsch, erster Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit München, weigerte sich 2014 für die Räume seines Designbüros in der Georgenstraße, das gleichzeitig Sitz des bfg München ist, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen und verwies dabei auf Paragraf 5, Absatz 5, Nr.1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Dort steht, dass für Betriebsstätten, die "gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind", kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. Aus diesm Streit entwickelte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung. Hier weiterlesen ...