Presseberichterstattung zu den Heidenspaß-Partys an Karfreitag 2022
Auch in diesem Jahr wurde wieder über das Tanzverbot an Karfreitag und die Heidenspaß-Party des Bundes für Geistesfreiheit München in den Medien diskutiert.
Höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es zu verdanken, dass die Münchner Heidenspaß-Party nun schon zum vierten Mal gefeiert werden konnte. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf trotz Tanzverbots an Karfreitag getanzt werden – sofern der Tanz Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Die Richter in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot der "Heidenspaß statt Höllenqual-Party" im Jahr 2007 erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hatte.
Diesmal haben wir sogar an zwei Orten gefeiert. In der The Keg Bar in Schwabing und in der Kulturbühne Hinterhalt in Geretsried. Die Süddeutsche Zeitung und der Humanistische Pressedienst haben darüber berichtet. Außerdem wiesen Radio Arabella und Antenne Bayern auf die Heidenspaß-Party hin.