Presseberichte: Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück

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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es am 7. März 2019 abgelehnt, die mit einer Popularklage angegriffenen Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern hatten am 25. August 2018 eine Popularklage und einen Eilantrag auf vorläufige Aussetzung des Gesetzesvollzug gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Über die Popularklage muss das Gericht noch im Hauptsache-Verfahren entscheiden.

Einige Medien haben über die Popularklage des Bundes für Geistesfreiheit berichtet:

Süddeutsche Zeitung am 12.03.2019: https://www.sueddeutsche.de/bayern/verfassungsgerichtshof-polizeiaufgabengesetz-bleibt-unveraendert-1.4365192

Bayerischer Runfunk am 12.03.2019: https://www.br.de/nachrichten/bayern/einstweilige-anordnung-gegen-pag-abgewiesen,RKVgh3B

Bayernkurier am 14.03.2019: https://www.bayernkurier.de/inland/37098-schallende-watschn-fuer-alle-pag-kritiker/

Humanistischer Pressedienst am 15.03.2019: https://hpd.de/artikel/bayerischer-verfassungsgerichtshof-weist-antrag-des-bfg-ab-16601

 

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