Keine Steuergelder für den Kirchentag 2023 in Nürnberg

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Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern und seine Ortsgemeinschaften in Nürnberg, Fürth und Erlangen fordern die Stadt Nürnberg und den Freistaat Bayern auf, ihre Kirchentagsförderung in Höhe von 9,5 Millionen Euro zurückzunehmen. Zudem haben sich die Organisationen in einem Schreiben an die Fraktionen im Nürnberger Stadtrat gewandt, um gegen die finanzielle Unterstützung des evangelischen Kirchentags 2023 in Nürnberg zu protestieren.
 
Nach Auffassung des bfg handelt es sich bei einem evangelischen Kirchentag um eine innerkirchliche Veranstaltung, die vom Verein „38. Deutscher Evangelischer Kirchentag Nürnberg 2023 e.V.“ organisiert und durchgeführt wird. „Es erschließt sich uns daher nicht, warum die Stadt diese Veranstaltung mit ca. vier Millionen Euro - eine Million Euro an Sachkosten und bis zu drei Millionen Euro an Zuschüssen - unterstützen will. Es ist nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand bzw. der Steuerzahler*innen, eine religiöse Großveranstaltung zu finanzieren,“ sagt Frank Riegler, stellvertretender Vorsitzender des bfg Bayern und Vorsitzender des bfg Erlangen.
 
Die Stadt Nürnberg ist mit einem aktuellen Schuldenstand von 1,9 Milliarden Euro Schuldenkönigin in Bayern. Im Rahmen der aktuellen Beratungen für den Haushalt 2023 hat der Nürnberger Stadtkämmerer vorgeschlagen, 500 Stellen zu streichen und bei städtischen Großveranstaltungen (!) sparen zu wollen. „Das kann ja wohl nicht sein, dass die Stadt beim öffentlichen Dienst spart und die eigenen Veranstaltungen reduziert, während eine innerkirchliche Veranstaltung mit vier Millionen Euro großzügig gefördert wird,“ kritisiert Riegler, der dafür plädiert die Kirchentagsgelder besser in die öffentliche Infrastruktur wie den Ausbau des ÖPNV, für Schulen und Kitas zu verwenden.
 
Insgesamt sollen die Kosten des Kirchentags ca. 22 Millionen Euro betragen. Neben der Stadt Nürnberg unterstützt der Freistaat Bayern den Kirchentag mit 5,5 Millionen Euro, was der bfg ebenfalls kritisiert. Denn aus Sicht der Organisation widerspricht die Kirchentagsförderung generell dem Grundgesetz: Laut Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. „Dieses Grundrecht sehen wir hier massiv verletzt. Wir verlangen von der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern die Einhaltung der religiösen und weltanschaulichen Neutralität und fordern von einer finanziellen Unterstützung des evangelischen Kirchentages Abstand zu nehmen,“ so der stellvertretende Vorsitzende des bfg Bayern.
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Unten finden Sie das Schreiben an die Nürnberger CSU-Stadtratsfraktion als PDF-Datei:

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